Ausführende Organe des SSB
A) Bundesleitung (BL) setzt sich zusammen aus:
- Landeskommandant
- Landeskommandant- Stellvertreter
- Landeskurat
- Bundesgeschäftsführer
- Bundeskassier
- Bezirksmajore
- Referenten
- Vertreter der ladinischen Kompanien
- Bundessekretär
- Adjutant des Landeskommandanten
Der Bundesleitung ist vorbehalten:
- Aufnahme und Ausschluss von Kompanien
- Umsetzung der von der Bundesversammlung und des Bundesausschusses erteilten Richtlinien
- Erstellung der Geschäftsordnung und Disziplinarordnung
- Genehmigung des Haushalts und Beschaffung von Finanzmitteln
- Öffentlichkeitsarbeit
B) Bundesausschuss (BA) setzt sich zusammen aus:
- Die Mitglieder der Bundesleitung
- Die Bataillonskommandanten
- Die Delegierten, wobei jeder Schützenbezirk pro fünf Kompanien einen von ihnen gewählten Delegierten im Offiziersrang entsendet
Aufgaben:
Der Bundesausschuss kann Vorschriften zur einheitlichen Organisation und Führung des Schützenwesens erlassen. Solche Vorschriften sind insbesondere:
- Grundsätze zur Bildung von Schützenbezirken und Bataillonen
- Grundsätze zur Führung einer Schützenkompanie
- Die Schießordnung
- Die Exerziervorschrift
- Richtlinien für Dienstgradabzeichen, Tragen von Orden und Ehrenzeichen
- Die Schiedsgerichtordnung
- Die Funktionsbeschreibung der Mitglieder der Bundesleitung
C) Bundesversammlung (BV) setzt sich zusammen aus:
- Hauptleuten der Schützenkompanien
- Obleuten der Schützenkapellen
- Delegierten des Bundesausschusses
- Mitgliedern der Bundesleitung
Der Bundesversammlung ist vorbehalten:
- Entgegennahme der Berichte der Bundeschargen
- Entlastung des Bundeskassiers
- Neuwahl der Bundeschargen (Landeskommandant, LKdt- Stv., Bundesgeschäftsführer)
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Kompanien an den Bund
- Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
- Behandlung von Anträgen der Kompanien, der Bezirke, des Bundesausschuss und der Bundesleitung
- Änderungen und Ergänzung der Statuten
- Auflösung des Südtiroler Schützenbundes
Die Chargen der Bundesleitung und Ihre Aufgaben
1) Landeskommandant
- trägt die Verantwortung für den Bund und ist dessen gesetzlicher Vertreter
- erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
- führt den Vorsitz in der BV und in der Bundesleitung
- ist die höchste Disziplinarinstanz des Bundes
2) Der Landeskommandant- Stellvertreter
- vertritt den Landeskommandanten bei dessen Verhinderung
- kann, ähnlich wie Referenten, spezielle Aufgaben übernehmen
3) Der Landeskurat
- ist der Geistliche Beistand des Bundes
4) Bundesgeschäftsführer
- ist für den inneren Aufbau des Bundes verantwortlich
- führt die Bundesgeschäftsstelle mit Unterstützung des Bundessekretärs
- koordiniert und überwacht die Tätigkeit der Referenten, der Bezirke und Kompanien
5) Bezirksmajore
- vertritt den Bezirk in der Bundesleitung und trägt die Verantwortung dafür
- koordiniert und überwacht die Referenten seines Bezirkes
- führt den Vorsitz in der Bezirksversammlung und in der Bezirksleitung
- organisiert und leitet die Veranstaltungen des Bezirkes
6) Bundeskassier
- obliegt die finanzielle Gebarung des Bundes und dessen steuerrechtliche Abrechnung
7) Bundesreferenten
Bundesreferenten werden auf Vorschlag des Landeskommandanten von der Bundesleitung bestellt, sie sind Fachspezialisten für:
- Jugend (Jungschützenbetreuer)
- Kultur und Bildung (Kultur- und Bildungsreferent)
- Schießreferent
- Presse (Schriftleiter der TSZ)
- Exerzierwesen
- Marketenderinnen
- Öffentlichkeitsarbeit und neue Medien
8) Ladinervertreter
- wird von den Kompanien aus den ladinischen Sprachgebieten gewählt
9) Bundessekretär
- führt die Protokolle der Bundesversammlung, des Bundesausschusses und der Bundesleitungssitzungen
- führt den Schriftverkehr des Bundes nach Vorgaben des LKdt, LKdt- Stv. und des BGf
- führt die Mitgliedsdatei des Bundes
10) Adjutant des Landeskommandanten
- Der Adjutant steht dem Landeskommandanten in allen Angelegenheiten zur Bereitschaft, zu denen er in dessen Auftrag und unter dessen Aufsicht herangezogen wird



