Die Schützenkompanien
setzen sich zusammen aus
A) Aktiven Mitgliedern:
- ortsansässige Tiroler Männer nach Vollendung des 16.Lebensjahres
- Marketenderinnen
- Ehrenoffiziere
- Jungschützen und Jungmarketenderinnen nach der Vollendung des 11.bis zum 16.Lebensjahres
- Jungschützen- und Jungmarketenderinnen-Anwärter vor Vollendung des 11.Lebensjahres (ohne aktives und passives Wahlrecht)
B) Ehrenmitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht)
C) Unterstützende Mitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht) sie unterstützen finanziell die Kompanie
Ausführende Organe der Schützenkompanie sind
A) Hauptversammlung wird einmal jährlich als ordentl. Hauptversammlung einberufen; ihr ist vorbehalten:
- Entgegennahme der Berichte der Kompaniechargen
- Entlastung der Kommandantschaft und des Kassiers
- Neuwahl der Kommandantschaft
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Mitglieder
- Verleihung der Ehrenoffizierswürde und der Ehrenmitgliedschaft
- Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie
- Änderungen oder Ergänzung der Satzungen der Kompanie
- Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern
- Auflösung der Kompanie
- Beschlußfassung über Anträge der Kommandantschaft oder eines Drittels der aktiven Mitglieder der Kompanie
B) Kommandantschaftsetzt sich zusammen aus:
- Hauptmann
- Oberleutnant
- Fahnenleutnant
- je einen Leutnant für jeden Zug von 20 Mann
- Fähnrich
- Oberjäger
Der Kommandantschaft sind vorbehalten:
- Aufnahme oder Ausschluß von Mitgliedern;
- Umsetzung der von der Hauptversammlung, der Bundesleitung und der Bundesgeneralversammlung erteilten Richtlinien;
- Erstellung der Geschäftsordnung;
- Genehmigung von Haushalt und Beschaffung finanzieller Mittel;
- ernennt oder kooptiert Referenten;
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Hauptmann trägt die Verantwortung für die Kompanie, ist deren gesetzlicher Vertreter, kommandiert diese; er erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie, organisiert und leitet die Verstaltungen, führt den Vorsitz in der Kommandantschaft und in der Hauptversammlung; er hält den Kontakt zum Bezirk und zur Bundesleitung. Er ist die erste Disziplinarinstanz.
Der Oberleutnant vertritt den Hauptmann; der Fahnenleutnant trägt die volle Verantwortung über die Kompaniefahne; der Zugleutnant führt den ihm zugeteilten Kompaniezug.
Der Oberjäger führt das Exerzieren durch.




