Schützenbund entrüstet über Gesetzentwurf zu Ortsnamen
Kategorie: Südtiroler Schützenbund, Referate, Kultur
Von: SSB - Online Team
Montag, 07. November 2011
BOZEN - Der Südtiroler Schützenbund zeigt sich entrüstet über den Landesgesetzentwurf Nr. 71/10 betreffend der Errichtung des Verzeichnisses der Ortsnamen des Landes und des Landesbeirates für Kartographie. Der Landtag nimmt seine primäre Zuständigkeit in der Toponomastik wahr, welche er seit 1948, also seit dem Inkrafttreten des 1. Autonomiestatuts, innehatte.
Mit der Genehmigung dieses Gesetzentwurfes würde man nicht nur die noch immer gültigen faschistischen Dekrete aus den Jahren 1923, 1940 und 1942 für gut heißen und dadurch die tolomeisch-faschistischen Namen per Landesgesetz bestätigen, sondern man geht einen Schritt weiter als damals Tolomei. So kann man dem Artikel 1, Absatz 3 entnehmen, dass das Ortsnamenverzeichnis alle im Lande Südtirol gebräuchlichen Ortsbenennungen, aber auch die antiken oder nicht mehr verwendeten Namen umfasst.
Im Klartext würde dies bedeuten, dass nicht nur die ca. 8.000 pseudoitalienischen Namen definitiv legitimiert werden. Nein, es könnten durch diesen neuen Gesetzentwurf Namen zur Verwendung kommen, welche auch nur ein einziges Mal irgendwann in einer Amtsstube zu Papier gebracht wurden. Dies können und werden die Schützen so aber nicht annehmen.
Der Südtiroler Schützenbund ruft alle Landtagsabgeordneten, welche nicht zu Handlangern des Erzfaschisten Tolomei werden wollen, auf, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.
- Dateien:
- Landesgesetzentwurf_Nr._71-10.pdf83 K
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