Die Schützenkompanien

setzen sich zusammen aus

A) Aktiven Mitgliedern:

  • ortsansässige Tiroler Männer nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Marketenderinnen
  • Ehrenoffiziere
  • Jungschützen und Jungmarketenderinnen nach der Vollendung des 11. bis zum 16. Lebensjahres
  • Jungschützen- und Jungmarketenderinnen-Anwärter vor Vollendung des 11. Lebensjahres (ohne aktives und passives Wahlrecht)

    B) Ehrenmitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht)

    C) Unterstützende Mitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht)

    • Sie unterstützen finanziell die Kompanie

    Ausführende Organe der Schützenkompanie sind

    A) Hauptversammlung: wird einmal jährlich als ordentl. Hauptversammlung einberufen; ihr ist vorbehalten:

    • Entgegennahme der Berichte der Kompaniechargen
    • Entlastung der Kommandantschaft und des Kassiers
    • Neuwahl der Kommandantschaft
    • Wahl der Rechnungsprüfer
    • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Mitglieder
    • Verleihung der Ehrenoffizierswürde und der Ehrenmitgliedschaft
    • Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie
    • Änderungen oder Ergänzung der Satzungen der Kompanie
    • Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern
    • Auflösung der Kompanie
    • Beschlußfassung über Anträge der Kommandantschaft oder eines Drittels der aktiven Mitglieder der Kompanie

    B) Kommandantschaft:setzt sich zusammen aus:

    • Hauptmann
    • Oberleutnant
    • Fahnenleutnant
    • je einen Leutnant für jeden Zug von 20 Mann
    • Fähnrich
    • Oberjäger
    • Jungschützenbetreuer

    Der Kommandantschaft sind vorbehalten:

    • Aufnahme oder Ausschluß von Mitgliedern;
    • Umsetzung der von der Hauptversammlung, der Bundesleitung und der Bundesgeneralversammlung erteilten Richtlinien;
    • Erstellung der Geschäftsordnung;
    • Genehmigung von Haushalt und Beschaffung finanzieller Mittel;
    • ernennt oder kooptiert Referenten;
    • Öffentlichkeitsarbeit

    Der Hauptmann trägt die Verantwortung für die Kompanie, ist deren gesetzlicher Vertreter, kommandiert diese; er erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie, organisiert und leitet die Verstaltungen, führt den Vorsitz in der Kommandantschaft und in der Hauptversammlung; er hält den Kontakt zum Bezirk und zur Bundesleitung. Er ist die erste Disziplinarinstanz.

    Der Oberleutnant vertritt den Hauptmann; der Fahnenleutnant trägt die volle Verantwortung über die Kompaniefahne; der Zugleutnant führt den ihm zugeteilten Kompaniezug.

    Der Oberjäger führt das Exerzieren durch.