Ortsnamensregelung, ein gordischer Knoten!

Das Stiefkind unter den primären Zuständigkeiten des Landes heißt Toponomastik.
Sie ist die einzige, die in Südtirol noch durch kein Landesgesetz und durch keine Durchführungs- bestimmung geregelt wurde, einzige gesetzliche Grundlage sind die Dekrete von 1923 und 1940.
Dabei sind die Orts- und Flurnamen eines Landes jenes Instrument, das es für den Menschen ergreifbar und unterscheidbar macht. Für den Bewohner stiften sie Heimat, der Gast knüpft an sie seine teuren Erinnerungen.

Welche Lösung unterstützen Sie zum Toponomastik- Problem?

So lassen wie bisher.
Abschaffung der faschistischen Dekrete und Wiedereinführung der historischen Namen.
Die tolomeischen Namen belassen und den historischen Namen Amtlichkeit verleihen.
SVP- bzw. Durnwalder- Vorschlag (Makrotoponomastik zweinamig; Mikrotoponomastik regeln die Gemeinden).
Prozentlösung (Prinzip Einnamigkeit, in Ortschaften mit mehreren Volksgruppen über z.B. 10% sind entsprechende Namen amtlich).

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Letzte Aktualisierung: 24.08.2002
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