O r g a n i s a t i o n

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Schützenkompanien
setzen sich zusammen aus:

a) Aktiven Mitgliedern:

  • ortsansässige Tiroler Männer nach Vollendung des 16.Lebensjahres;
  • Marketenderinnen;
  • Ehrenoffiziere;
  • Jungschützen und Jungmarketenderinnen nach der Vollendung des 11.bis zum 16.Lebensjahres;
  • Jungschützen- und Jungmarketenderinnen-Anwärter vor Vollendung des 11.Lebensjahres (ohne aktives und passives Wahlrecht);

b) Ehrenmitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht);

c) Unterstützende Mitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht); sie unterstützen finanziell die Kompanie;

Ausführende Organe der Schützenkompanie sind

A) Hauptversammlung

  • wird einmal jährlich als ordentl.Hauptversammlung einberufen; ihr ist vorbehalten:
  • Entgegennahme der Berichte der Kompaniechargen;
  • Entlastung der Kommandantschaft und des Kassiers;
  • Neuwahl der Kommandantschaft;
  • Wahl der Rechnungsprüfer;
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Mitglieder;
  • Verleihung der Ehrenoffizierswürde und der Ehrenmitgliedschaft;
  • Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie;
  • Änderungen oder Ergänzung der Satzungen der Kompanie;
  • Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern;
  • Auflösung der Kompanie
  • Beschlußfassung über Anträge der Kommandantschaft oder eines Drittels der aktiven Mitglieder der Kompanie;

B) Kommandantschaft
    setzt sich zusammen aus:

  • Hauptmann
  • Oberleutnant
  • Fahnenleutnant
  • je einen Leutnant für jeden Zug von 20 Mann
  • Fähnrich
  • Oberjäger

Organisation der Kompanien

Der Kommandantschaft sind vorbehalten:

  • Aufnahme oder Ausschluß von Mitgliedern;
  • Umsetzung der von der Hauptversammlung, der Bundesleitung und der Bundesgeneralversammlung erteilten Richtlinien;
  • Erstellung der Geschäftsordnung;
  • Genehmigung von Haushalt und Beschaffung finanzieller Mittel;
  • ernennt oder kooptiert Referenten;
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Der Hauptmann trägt die Verantwortung für die Kompanie, ist deren gesetzlicher Vertreter, kommandiert diese; er erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie, organisiert und leitet die Verstaltungen, führt den Vorsitz in der Kommandantschaft und in der Hauptversammlung; er hält den Kontakt zum Bezirk und zur Bundesleitung. Er ist die erste Disziplinarinstanz.
Der Oberleutnant vertritt den Hauptmann; der Fahnenleutnant trägt die volle Verantwortung über die Kompaniefahne; der Zugleutnant führt den ihm zugeteilten Kompaniezug.
Der Oberjäger führt das Exerzieren durch.

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Letzte Aktualisierung: 20.02.2001
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