Schützenkompanien
setzen sich zusammen aus:a) Aktiven
Mitgliedern:
- ortsansässige Tiroler Männer nach Vollendung des 16.Lebensjahres;
- Marketenderinnen;
- Ehrenoffiziere;
- Jungschützen und Jungmarketenderinnen nach der Vollendung des 11.bis
zum 16.Lebensjahres;
- Jungschützen- und Jungmarketenderinnen-Anwärter vor Vollendung des
11.Lebensjahres (ohne aktives und passives Wahlrecht);
b) Ehrenmitglieder (ohne aktives und passives
Wahlrecht);
c) Unterstützende Mitglieder (ohne aktives und
passives Wahlrecht); sie unterstützen finanziell die Kompanie;
Ausführende Organe der
Schützenkompanie sind
A) Hauptversammlung
- wird einmal jährlich als ordentl.Hauptversammlung einberufen; ihr
ist vorbehalten:
- Entgegennahme der Berichte der Kompaniechargen;
- Entlastung der Kommandantschaft und des Kassiers;
- Neuwahl der Kommandantschaft;
- Wahl der Rechnungsprüfer;
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Mitglieder;
- Verleihung der Ehrenoffizierswürde und der Ehrenmitgliedschaft;
- Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie;
- Änderungen oder Ergänzung der Satzungen der Kompanie;
- Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern;
- Auflösung der Kompanie
- Beschlußfassung über Anträge der Kommandantschaft oder eines
Drittels der aktiven Mitglieder der Kompanie;
B) Kommandantschaft
setzt sich zusammen aus:
- Hauptmann
- Oberleutnant
- Fahnenleutnant
- je einen Leutnant für jeden Zug von 20 Mann
- Fähnrich
- Oberjäger

Der Kommandantschaft sind vorbehalten:
- Aufnahme oder Ausschluß von Mitgliedern;
- Umsetzung der von der Hauptversammlung, der Bundesleitung und
der Bundesgeneralversammlung erteilten Richtlinien;
- Erstellung der Geschäftsordnung;
- Genehmigung von Haushalt und Beschaffung finanzieller Mittel;
- ernennt oder kooptiert Referenten;
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Hauptmann trägt die Verantwortung
für die Kompanie, ist deren gesetzlicher Vertreter, kommandiert diese; er erarbeitet
Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie, organisiert und leitet die Verstaltungen,
führt den Vorsitz in der Kommandantschaft und in der Hauptversammlung; er hält den
Kontakt zum Bezirk und zur Bundesleitung. Er ist die erste Disziplinarinstanz.
Der Oberleutnant vertritt den Hauptmann; der Fahnenleutnant trägt die
volle Verantwortung über die Kompaniefahne; der Zugleutnant führt den ihm zugeteilten
Kompaniezug.
Der Oberjäger führt das Exerzieren durch.
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