O r g a n i s a t i o n

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Ausführende Organe des Südtiroler Schützenbundes:

A) Bundesleitung (BL) setzt sich zusammen aus:

  • Landeskommandant
  • Landeskommandant- Stellvertreter
  • Landeskurat
  • Bundesgeschäftsführer
  • Bundeskassier
  • Bezirksmajore
  • Referenten
  • Vertreter der ladinischen Kompanien
  • Bundessekretär
  • Adjutant des Landeskommandanten

Der Bundesleitung ist vorbehalten:

  • Aufnahme und Ausschluss von Kompanien
  • Umsetzung der von der Bundesversammlung und des Bundesausschusses erteilten Richtlinien
  • Erstellung der Geschäftsordnung und Disziplinarordnung
  • Genehmigung des Haushalts und Beschaffung von Finanzmitteln
  • Öffentlichkeitsarbeit

B) Bundesausschuss (BA) setzt sich zusammen aus:

  • Die Mitglieder der Bundesleitung
  • Die Bataillonskommandanten
  • Die Delegierten, wobei jeder Schützenbezirk pro fünf Kompanien einen von ihnen gewählten Delegierten im Offiziersrang entsendet

Aufgaben:

Der Bundesausschuss kann Vorschriften zur einheitlichen Organisation und Führung des Schützenwesens erlassen. Solche Vorschriften sind insbesondere:

  • Grundsätze zur Bildung von Schützenbezirken und Bataillonen
  • Grundsätze zur Führung einer Schützenkompanie
  • Die Schießordnung
  • Die Exerziervorschrift
  • Richtlinien für Dienstgradabzeichen, Tragen von Orden und Ehrenzeichen
  • Die Schiedsgerichtordnung
  • Die Funktionsbeschreibung der Mitglieder der Bundesleitung

C) Bundesversammlung (BV) setzt sich zusammen aus:

  • Hauptleuten der Schützenkompanien
  • Obleuten der Schützenkapellen
  • Delegierten des Bundesausschusses
  • Mitgliedern der Bundesleitung

            Der Bundesversammlung ist vorbehalten:

  • Entgegennahme der Berichte der Bundeschargen
  • Entlastung des Bundeskassiers
  • Neuwahl der Bundeschargen (Landeskommandant, LKdt- Stv., Bundesgeschäftsführer)
  • Wahl der Rechnungsprüfer
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Kompanien an den Bund
  • Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
  • Behandlung von Anträgen der Kompanien, der Bezirke, des Bundesausschuss und der Bundesleitung
  • Änderungen und Ergänzung der Statuten
  • Auflösung des Südtiroler Schützenbundes

Die Chargen der Bundesleitung und Ihre Aufgaben

1) Landeskommandant

  • trägt die Verantwortung für den Bund und ist dessen gesetzlicher Vertreter
  • erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
  • führt den Vorsitz in der BV und in der Bundesleitung
  • ist die höchste Disziplinarinstanz des Bundes

2) Der Landeskommandant- Stellvertreter

  • vertritt den Landeskommandanten bei dessen Verhinderung
  • kann, ähnlich wie Referenten, spezielle Aufgaben übernehmen

3) Der Landeskurat

·         ist der Geistliche Beistand des Bundes

4) Bundesgeschäftsführer

  • ist für den inneren Aufbau des Bundes verantwortlich
  • führt die Bundesgeschäftsstelle mit Unterstützung des Bundessekretärs
  • koordiniert und überwacht die Tätigkeit der Referenten, der Bezirke und Kompanien

5) Bezirksmajore

  • vertritt den Bezirk in der Bundesleitung und trägt die Verantwortung dafür
  • koordiniert und überwacht die Referenten seines Bezirkes
  • führt den Vorsitz in der Bezirksversammlung und in der Bezirksleitung
  • organisiert und leitet die Veranstaltungen des Bezirkes

6) Bundeskassier

·         obliegt die finanzielle Gebarung des Bundes und dessen steuerrechtliche Abrechnung

7) Bundesreferenten

Bundesreferenten werden auf Vorschlag des Landeskommandanten von der Bundesleitung bestellt, sie sind Fachspezialisten für:

  • Jugend (Jungschützenbetreuer)
  • Kultur und Bildung (Kultur- und Bildungsreferent)
  • Schießreferent
  • Presse (Schriftleiter der TSZ)
  • Exerzierwesen
  • Marketenderinnen
  • Öffentlichkeitsarbeit und neue Medien

8) Ladinervertreter

·         wird von den Kompanien aus den ladinischen Sprachgebieten gewählt

9) Bundessekretär

  • führt die Protokolle der Bundesversammlung, des Bundesausschusses und der Bundesleitungssitzungen
  • führt den Schriftverkehr des Bundes nach Vorgaben des LKdt, LKdt- Stv. und des BGf
  • führt die Mitgliedsdatei des Bundes

10) Adjutant des Landeskommandanten

·         Der Adjutant steht dem Landeskommandanten in allen Angelegenheiten zur
Bereitschaft, zu denen er in dessen Auftrag und unter dessen Aufsicht
herangezogen wird

 

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Letzte Aktualisierung: 24.04.2004
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