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Ausführende
Organe des Südtiroler Schützenbundes:
A) Bundesleitung
(BL) setzt sich zusammen aus:
- Landeskommandant
- Landeskommandant-
Stellvertreter
- Landeskurat
- Bundesgeschäftsführer
- Bundeskassier
- Bezirksmajore
- Referenten
- Vertreter
der ladinischen Kompanien
- Bundessekretär
- Adjutant
des Landeskommandanten
Der Bundesleitung ist vorbehalten:
- Aufnahme
und Ausschluss von Kompanien
- Umsetzung
der von der Bundesversammlung und des Bundesausschusses erteilten
Richtlinien
- Erstellung
der Geschäftsordnung und Disziplinarordnung
- Genehmigung
des Haushalts und Beschaffung von Finanzmitteln
- Öffentlichkeitsarbeit
B)
Bundesausschuss (BA) setzt sich zusammen aus:
- Die
Mitglieder der Bundesleitung
- Die
Bataillonskommandanten
- Die
Delegierten, wobei jeder Schützenbezirk pro fünf Kompanien einen
von ihnen gewählten Delegierten im Offiziersrang entsendet
Aufgaben:
Der Bundesausschuss kann Vorschriften zur einheitlichen
Organisation und Führung des Schützenwesens erlassen. Solche
Vorschriften sind insbesondere:
- Grundsätze
zur Bildung von Schützenbezirken und Bataillonen
- Grundsätze
zur Führung einer Schützenkompanie
- Die
Schießordnung
- Die
Exerziervorschrift
- Richtlinien
für Dienstgradabzeichen, Tragen von Orden und Ehrenzeichen
- Die Schiedsgerichtordnung
- Die
Funktionsbeschreibung der Mitglieder der Bundesleitung
C) Bundesversammlung
(BV) setzt sich zusammen aus:
- Hauptleuten
der Schützenkompanien
- Obleuten
der Schützenkapellen
- Delegierten
des Bundesausschusses
- Mitgliedern
der Bundesleitung
Der Bundesversammlung ist vorbehalten:
- Entgegennahme
der Berichte der Bundeschargen
- Entlastung
des Bundeskassiers
- Neuwahl
der Bundeschargen (Landeskommandant, LKdt- Stv., Bundesgeschäftsführer)
- Wahl
der Rechnungsprüfer
- Festsetzung
des Mitgliedsbeitrages der Kompanien an den Bund
- Erteilung
von Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
- Behandlung
von Anträgen der Kompanien, der Bezirke, des Bundesausschuss und
der Bundesleitung
- Änderungen
und Ergänzung der Statuten
- Auflösung
des Südtiroler Schützenbundes
Die Chargen der
Bundesleitung und Ihre Aufgaben
1)
Landeskommandant
- trägt
die Verantwortung für den Bund und ist dessen gesetzlicher
Vertreter
- erarbeitet
Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
- führt
den Vorsitz in der BV und in der Bundesleitung
- ist
die höchste Disziplinarinstanz des Bundes
2) Der
Landeskommandant- Stellvertreter
- vertritt
den Landeskommandanten bei dessen Verhinderung
- kann,
ähnlich wie Referenten, spezielle Aufgaben übernehmen
3)
Der Landeskurat
·
ist der Geistliche Beistand des Bundes
4) Bundesgeschäftsführer
- ist
für den inneren Aufbau des Bundes verantwortlich
- führt
die Bundesgeschäftsstelle mit Unterstützung des Bundessekretärs
- koordiniert
und überwacht die Tätigkeit der Referenten, der Bezirke und
Kompanien
5) Bezirksmajore
- vertritt
den Bezirk in der Bundesleitung und trägt die Verantwortung dafür
- koordiniert
und überwacht die Referenten seines Bezirkes
- führt
den Vorsitz in der Bezirksversammlung und in der Bezirksleitung
- organisiert
und leitet die Veranstaltungen des Bezirkes
6)
Bundeskassier
·
obliegt die finanzielle Gebarung des Bundes und dessen
steuerrechtliche Abrechnung
7)
Bundesreferenten
Bundesreferenten werden auf Vorschlag des Landeskommandanten von
der Bundesleitung bestellt, sie sind Fachspezialisten für:
- Jugend
(Jungschützenbetreuer)
- Kultur
und Bildung (Kultur- und Bildungsreferent)
- Schießreferent
- Presse
(Schriftleiter der TSZ)
- Exerzierwesen
- Marketenderinnen
- Öffentlichkeitsarbeit
und neue Medien
8)
Ladinervertreter
·
wird von den Kompanien aus den ladinischen Sprachgebieten gewählt
9) Bundessekretär
- führt
die Protokolle der Bundesversammlung, des Bundesausschusses und
der Bundesleitungssitzungen
- führt
den Schriftverkehr des Bundes nach Vorgaben des LKdt, LKdt- Stv.
und des BGf
- führt
die Mitgliedsdatei des Bundes
10)
Adjutant des Landeskommandanten
·
Der Adjutant steht dem Landeskommandanten in allen
Angelegenheiten zur
Bereitschaft, zu denen er in dessen Auftrag und unter dessen Aufsicht
herangezogen wird
O
R G A N I G R A M M

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