Marketenderinnen
als Bestandteil der Armee hat es in Tirol nie gegeben, schon weil es
eine Armee im eigentlichen Sinn gar nicht gab, dafür aber das
Volksaufgebot zur Verteidigung der Heimat.
Im Jahre 1511 nämlich unterzeichnete Kaiser Maximilian das Landlibell,
in dem Rechte und Pflichten festgeschrieben wurden, die im Grunde
schon lange bestanden, da sie Inhalt der Weistümer (→
Verordnungen) der Gemeinden waren.
Schon im 13. Jh., als das Land noch gar nicht Tirol hieß und
unter Graf Albert erst zu einer Einheit zusammen zuwachsen begann, war
es den Bauern erlaubt, Waffen zu tragen. Jeder war nämlich zur
Landesverteidigung verpflichtet, und zwar "gegen Feuer-
und Wassernot und gegen Feindschrei".
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Im bereits genannten Landlibell wurde
es ausdrücklich formuliert: vom Zwang, außerhalb des eigenen Landes für
die Belange des Kaisers kämpfen zu müssen, waren die Tiroler befreit.
Kam es zu Kampfhandlungen, verpflegten
sich die ausrückenden Landesverteidiger aus dem eigenen Rucksack,
Bewohner der umliegenden Bauernhöfe boten ihnen Nahrung an, außerdem
waren sie spätestens nach vierzehn Tagen wieder zu Hause. Es gab also
keine eigene Versorgungstruppe und somit auch keine Marketenderinnen.
In Tirol wurden Marketenderinnen
erst zur Zeit des Aufschwunges der Trachtenschützen um die Mitte des
19. Jahrhunderts in die Kompanien aufgenommen, als die großen Parademärsche
zu Ehren des Kaisers und anderer hochgestellter Persönlichkeiten
stattfanden. Sie trugen "Schnapspanzele" und Blumenhorn mit
und verschönerten mit ihrer schmucken Tracht die Kompanie.
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Letzte Aktualisierung: 07.07.2003
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