Gemeinderat von St. Ulrich macht Schritt in richtige Richtung!
Kategorie: Südtiroler Schützenbund, Referate, Umwelt
Von: SSB - Online Team
Montag, 01. August 2011
ST. ULRICH/ URTIJËI - Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet die Schützenkompanie von St. Ulrich den kürzlich vom Gemeinderat gefassten einstimmigen Beschluss, wonach das Land Südtirol bei der Umsetzung des vom Staat vorgesehenen Kubaturbonus von bis zu 20% des Bestandes eine prinzipielle Konventionierungspflicht für die zusätzliche Kubatur vorsehen solle. Dies grundsätzlich auch dann, wenn diese neue Kubatur an eine bereits bestehende freie Wohnung angebaut wird.
"Anscheinend wurde die Politik durch unsere diesbezüglichen Stellungnahmen aufgerüttelt, wobei erfreulicherweise prompt reagiert worden ist" meint Hauptmann Reinhard Senoner und fügt hinzu "Es bleibt nun zu hoffen, dass andere Gemeinden, die ebenfalls mit den Problemen des Ausverkaufs der Heimat betroffen sind, wie beispielsweise die restlichen Gemeinden Grödens, aber auch mehrere Gemeinde des Gader- und Hochpustertals, dem Vorstoß des Ulricher Rates folgen und die Übernahme des Vorschlages in den Gesetzestext des Landes fordern".
Gleichzeitig fordern die Ulricher Schützen eine Anpassung des Landesraumordnungsgesetzes an das vor allem in den westlichen Bundesländern Österreichs (darunter auch Nord- und Osttirol) geltenden Grundverkehrsgesetzes, in welchem einerseits für Käufer von Baugrundstücken und Wohnungen (Baulandgrundverkehr) und andererseits für den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften (grüner Grundverkehr) strickte Einschränkungen vorgesehen sind.
So muss beispielsweise bei einem beabsichtigten Kauf einer Zweitwohnung zunächst geprüft werden, ob die betreffende Liegenschaft als Ferienimmobilie gilt und als solche in das von jeder Kommune geführte Register aufgenommen ist. Nur dann darf sie auch als solche genutzt werden. Ansonsten muss der Erwerber versichern, dass er die Immobilie nicht als Ferienwohnung nutzt.
Beim Kauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken besteht hingegen für den Erwerber grundsätzlich eine Eigenbewirtschaftungs- und Residenzpflicht. Die Einführung dieser Regelung wäre in Südtirol insofern wichtig, weil laut derzeit geltendem Landesraumordnungsgesetz vor allem im landwirtschaftlichen Grün die Baumöglichkeiten vielfach größer sind als bei Flächen mit anderer urbanistischer Widmung. Genau deshalb erfolgt der Kauf von Grünland oftmals aus spekulativen Gründen und nicht zwecks tatsächlicher Bewirtschaftung.
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